Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmelden
können Sie sich im Sportschulbüro direkt schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder via E-Mail. An unseren Buchungsstellen ist die Anmeldung nur mündlich und nur für bestimmte im Prospekt ausgewiesene Kurse möglich. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
Zahlung/Teilnehmerausweis
Zahlungen sind bei der Kursanmeldung bar, per Scheck, per Kreditkarte oder per Bankeinzug zu leisten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages vom Teilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises im Rückstand befindet.
Leistungen und Preise
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren und nachgewiesenen Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluß liegt.
Rücktritt
Ihr Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Ihr Rücktritt wird erst nach Erhalt unserer Rücktrittsnummer gültig. Treten Sie von einem gebuchten Kurs oder einer gebuchten Reise zurück, so entstehen Ihnen folgende Kosten:
Bei Reisen, Camps und Safaris
bis 30 Tage vor Reiseantritt 6 %, mindestens € 20.- pro Person,
ab 29 Tage vor Reiseantritt 20 %, mindestens € 30.- pro Person,
ab 21 Tage vor Reiseantritt 30 %, mindestens € 40.- pro Person,
ab 14 Tage vor Reiseantritt 45 %,
ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 65 %,
3 Tage bis Reiseantritt 85% des Gesamt-Reisepreises
Bei allen sonstigen Sportprogrammen
bis 14 Tage vor Kursbeginn 20 % des Kurspreises
ab 14 Tage vor Kursbeginn 30 % des Kurspreises
ab 7 bis 4 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises
ab 3 Tage bis Kursbeginn 85% des Kurspreises
Eine Vergütung für versäumte Kurs- und Reisetage wird rückwirkend nicht erstattet!
Reiserücktritt-Service
Bei Buchung unseres Rücktritt-Service gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen dieses Service.
Rücktritt durch den Veranstalter
Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, den Kurs oder die Reise bis 5 Tage vor Beginn abzusagen. Den bezahlten Reise-/Kurspreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Abholung an unseren Bushaltestellen
Der Veranstalter ist berechtigt, bei weniger als 5 Teilnehmern an einer Haltestelle die Abholung an die nächstgelegene Haltestelle zu verlegen.
Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, die Skischule übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Verspätung, Verlust, Verletzung und schlechter Witterung. Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reise-/Kurspreis beschränkt,
-soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
-soweit der Veranstalter für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Busunternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Veranstalters. Für diesen wird nicht gehaftet.
Versicherungen
Zur Vermeidung von Verlusten aus unverschuldeten Stornos empfehlen wir die Buchung unseres Kursrücktritt-Services oder
einer entsprechenden Reiseversicherung !!!
Rücktrittskosten - Service
Der Service-Abschluß muß bei Festbuchung erfolgen, ein späterer Abschluß ist nur innerhalb von 8 Tagen nach Festbuchung möglich.
§1 Leistungen
1. Die Sportschule leistet Entschädigung:
a) bei Nichtantritt des Kurses für die gesamten, bereits entrichteten Kursgebühren;
b) bei Abbruch des Kurses anteilig nach Kurstagen für die bereits entrichteten Gebühren.
2. Die Sportschule ist im Umfang von Ziffer 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Kursunfähigkeit des Teilnehmers nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt des Kurses oder dessen planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann:
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwarte schwere Erkrankung des Kursteilnehmers, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder, wenn der Kurs für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, daß diese gleichfalls versichert ist.
b) Schwangerschaft einer Kursteilnehmerin
§ 2 Ausschluß
1. Die Sportschule ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Kursteilnehmer der Servicefall bei Abschluß voraussehbar war oder der Kursteilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
§ 3 Obliegenheiten im Servicefall
1. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet:
a) der Sportschule den Eintritt des Servicefalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig gegen Erhalt einer Stornonummer den Kurs im Sportschulbüro zu stornieren;
b) der Sportschule jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen und ihr alle erforderlichen Beweismittel von sich aus zur Verfügung zu stellen, insbesondere ärtztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle bzw. Schwangerschaft im Sinne von §1 Ziffer 2 unter Angabe der Buchungsnummer und der Bankverbindung einzureichen.
2. Verletzt der Kursteilnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist die Sportschule von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Stand: August 2014